FREIE ARZTWAHL
Als Patient hat man in Österreich das Recht der freien Arztwahl. Da nur eine begrenzte Zahl an Kassenstellen von den Krankenkassen vergeben werden, sind ein großer Teil der niedergelassenen Fachärzte ohne Krankenkassenvertrag tätig. Ein Arzt, der seinen Beruf in dieser Form ausübt, wird als Wahlarzt bezeichnet.
RÜCKERSTATTUNG DER KOSTEN BIS ZU 80% DURCH DIE KRANKENKASSEN
Nach Untersuchung und Behandlung wird Ihnen eine vollständige Rechnung mit genauer Angabe der durchgeführten Leistungen und Kosten ausgehändigt. Diese kann nach erfolgter Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Der Rückerstattungsbetrag liegt aktuell je nach Krankenkasse zwischen 50 – 80 % des Honorares. Eine zusätzliche Privatversicherung deckt häufig die restlichen Anteile der Kosten ab. Um Ihnen die Rückerstattung zu erleichtern, enthält die Honorarnote ein Rückerstattungsformular. Sollte es Probleme bei der Rückerstattung durch die Krankenkasse kommen, bitte ich um Ihre Rückmeldung und bin Ihnen gerne bei einer eventuell notwendigen Klärung behilflich.
Die Höhe des Honorars wird nach der Leistung und dem erforderlichen Zeitaufwand bemessen. Für Sie wird ein individueller Behandlungsplan inklusive der voraussichtlichen Kosten erstellt, der ausführlich besprochen wird.
KURFRISTIGE TERMINE, KEINE WARTEZEITEN, AUSREICHEND ZEIT
Als ihr Wahlarzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin in Innsbruck nehme ich mir viel Zeit für Sie. Mein Sekretariat ist stets bemüht Ihnen kurzfristige Termine ohne Wartezeit anzubieten.
Ich bitte Sie im Falle einer Terminabsage diese spätestens 2 Werktage vorher bekannt zu geben, damit Stornokosten vermieden werden können.